Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Wir erstellen Ihre Steuererklärung.

Steuerberatung für Arbeitnehmer und Rentner.

Hier finden Sie uns Checkliste
ablauf

Schritt 1

Wir prüfen Ihre persönliche Situation

Schritt 2

Wir erstellen Ihre Steuererklärung

Schritt 3

Wir kümmern uns um Ihre Steuererstattung

unsere-leistungen

Einladung zur Mitgliederversammlung

Samstag, 02. Dezember 2023 um 19:00 Uhr im Vereinshaus des SV Boostedt, Bahnhofstr. 56, 24598 Boostedt.

Die Ordnungspunkte finden Sie hier.

 

Achtung: Neue Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG müssen sich alle Mitglieder und deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (und ggf. die für ihn oder sie auftretende Person) identifizieren.

Bei bestehenden und künftigen Mitgliedern kann die Feststellung der Identität persönlich, sowie auf dem postalischen oder elektronischen Wege erfolgen. Die Feststellung der Identität eines persönlich nicht anwesenden Mitglieds durch die Zusendung einer Ausweiskopie ist ausreichend. Voraussetzung dafür ist, dass die Identität sich aus den Gesamtumständen ergibt, d.h. ohne Zweifel aus den vorgelegten persönlichen/steuerlichen Unterlagen hervorgeht.

Ergeben sich Zweifel an der Identität des Mitglieds, ist von einem erhöhten Risiko auszugehen und erweiterte Sorgfaltspflichten zur Überprüfung der Identität zu ergreifen. Können Sie der Identifizierung nicht nachkommen, darf im Einzelfall die Mitgliedschaft nicht begründet werden (§ 10 Abs. 9 Satz 1 GwG).

Diese Information veröffentlichen wir allgemeinzugänglich auf unserer Website www.stama‑lhv.de

Bei telefonischer Kontaktaufnahme werden wir Sie ebenfalls über die Pflicht zur Identifizierung, wie oben erläutert, aufklären.

FAQ – Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie in Lohnsteuerfragen und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Der STAMA Lohnsteuerhilfeverein ist nach DIN 77700 zertifiziert. Die Vergabe wird von der Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin durchgeführt und bedeutet für Sie Kompetenz, Erfahrung, Sicherheit, Transparenz und Seriosität in der persönlichen Beratung und in Ihrer Steuererklärung.

fragen-und-antworten

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Die Beiträge richten sich nach Ihrem Jahresbruttogehalt:

bis 10.000 € – 100,00 €
bis 20.000 € – 130,00 €
bis 30.000 € – 160,00 €
bis 40.000 € – 190,00 €
bis 50.000 € – 220,00 €

bis 60.000 € – 250,00 €
bis 70.000 € – 280,00 €
bis 80.000 € – 310,00 €
bis 100.000 € – 380,00 €
mehr als 100.000 € – 480,00 €

Einmalige Aufnahmegebühr: 30,00 €

PDF Datei hier herunterladen.

Welche Beratung bietet der Verein?

Wir übernehmen alles für Ihre Steuererklärung. Wir kümmern uns um den kompletten Schriftverkehr mit dem Finanzamt und wickeln ggf. auch ein Einspruchsverfahren ab.

Wie läuft die Beratung ab?

Bitte suchen Sie die angeforderten Unterlagen für Ihren Beratungstermin zusammen. Wir gehen Ihre persönliche Situation durch und prüfen die Posten, die Sie steuerlich geltend machen können. Wir beraten Sie hierzu umfassend. Nach der Beratung werden wir Ihnen ausrechnen, ob Sie eine Rückzahlung erwarten können.

Die Checkliste für den Beratungstermin finden Sie hier.

Wem können wir helfen?

Wir können unter anderem Angestellte, Beamte und Rentner bei der Steuererklärung unterstützen. Wir dürfen keine Selbstständigen und Gewerbetreibenden beraten.

Wichtige Informationen

Alle relevanten Informationen und Neuerungen zum Steuerrecht finden Sie hier.

Zusammenfassung der Geschäftsprüfung für das Kj. 2022

Rentenbesteuerung 2023

Gewinne aus Kryptowährungen sind steuerpflichtig

Rentenbesteuerung 2023

Einnahmen aus Photovoltaikanlagen steuerfrei

Homeoffice ab 2023

Steueränderungen 2023

Jahressteuergesetz 2022

Steuerklärung für 2021 in letzter Minute

Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Weitere Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen

Mobilitätsprämie

Steueränderungen 2022

Aussetzung der Steuerzinsen

Vorläufgkeitsvermerk zur Rentenbesteuerung

Verfassungswidrigkeit von Steuerzinsen

Steueränderungen 2021

Letzter Termin für die Steuererklärung 2016

Verlängerte Abgabefrist für die Steuererklärung 2020

Wohnungsbauprämie

Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale

Steuerpflicht Rentner

Steuererklärung für das Corona-Jahr 2020

Verlängerte Abgabefrist für Steuererklärungen 2019

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Steueränderungen 2021

Letzter Termin für freiwillige Steuererklärung 2016

Vergünstigte Vermietung einer Wohnung

Optimale Steuerklassen bei Arbeitnehmer-Ehegatten oder Lebenspartnern für 2021

Gute Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen Steuerbescheid

Ferienjobs – worauf ist zu achten?

Einladung zur Jahreshauptversammlung*

Kinderbetreuungskosten richtig absetzen

Steuerbescheide sorgfältig prüfen

Arbeit im Homeoffice Kosten in der Steuererklärung angeben

Neues bei der Einkommensteuererklärung 2019

Steueränderung 2020

Satzung

 

 

 

 


*Hinweis: Die Mitgliederversammlung findet im „HILDEBRANDTs – Das grüne Stadthotel“ Plöner Straße 76, 24534 Neumünster statt! Datum und Uhrzeit bleiben gleich.

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Kontakt

    Anschrift

    : STAMA
         Lohnsteuerhilfeverein e. V.
         Heideweg 22
         24598 Boostedt

    : 04393 979 4950
    : 04393 979 4951

    : standky@t-online.de