Einladung zur Mitgliederversammlung

Samstag, 02. Dezember 2023 um 19:00 Uhr im Vereinshaus des SV Boostedt, Bahnhofstr. 56, 24598 Boostedt.

Die Ordnungspunkte finden Sie hier.

 

Achtung: Neue Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 GwG müssen sich alle Mitglieder und deren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner (und ggf. die für ihn oder sie auftretende Person) identifizieren.

Bei bestehenden und künftigen Mitgliedern kann die Feststellung der Identität persönlich, sowie auf dem postalischen oder elektronischen Wege erfolgen. Die Feststellung der Identität eines persönlich nicht anwesenden Mitglieds durch die Zusendung einer Ausweiskopie ist ausreichend. Voraussetzung dafür ist, dass die Identität sich aus den Gesamtumständen ergibt, d.h. ohne Zweifel aus den vorgelegten persönlichen/steuerlichen Unterlagen hervorgeht.

Ergeben sich Zweifel an der Identität des Mitglieds, ist von einem erhöhten Risiko auszugehen und erweiterte Sorgfaltspflichten zur Überprüfung der Identität zu ergreifen. Können Sie der Identifizierung nicht nachkommen, darf im Einzelfall die Mitgliedschaft nicht begründet werden (§ 10 Abs. 9 Satz 1 GwG).

Diese Information veröffentlichen wir allgemeinzugänglich auf unserer Website www.stama‑lhv.de

Bei telefonischer Kontaktaufnahme werden wir Sie ebenfalls über die Pflicht zur Identifizierung, wie oben erläutert, aufklären.

FAQ – Fragen und Antworten zum Geldwäschegesetz

Unsere Leistungen

Wir beraten Sie in Lohnsteuerfragen und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen einer Mitgliedschaft.

Der STAMA Lohnsteuerhilfeverein ist nach DIN 77700 zertifiziert. Die Vergabe wird von der Zertifizierungsverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. Berlin durchgeführt und bedeutet für Sie Kompetenz, Erfahrung, Sicherheit, Transparenz und Seriosität in der persönlichen Beratung und in Ihrer Steuererklärung.